Arzt:
- oder -
Ortschaft:
Fachgruppe:
Stelle Ortschaft Seit Fachgruppe Arzt
6 ST. STEFAN I. GAILTAL 12.04.2023 Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Schober Richard Clemens
15 KEUTSCHACH 08.05.2024 Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Schober Richard Clemens
22 GLANEGG 12.04.2023 Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Schober Richard Clemens
27 NOETSCH/GAIL 12.04.2023 Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Schober Richard Clemens
27 SCHIEFLING 12.04.2023 Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Schober Richard Clemens
50 REIFNITZ 08.05.2024 Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Schober Richard Clemens

Informationen zur Reihung

Bei den Krankenkassen gibt es keine freie Invertragnahme. Zwischen Kammer und Kasse wird ein Stellenplan vereinbart.

Dieser Stellenplan fixiert die Orte, an denen von den Krankenkassen ein Vertrag abgeschlossen wird, wobei für jeden Ort die Zahl der geplanten Vertragsärzte festgelegt ist.

Die Reihungskritierien bestehen aus Reihungsbestimmungen für die Bewerberliste und Richtlinien für die Zurechnung von Bewerbungspunkten. Der Bewerber mit den meisten Bewerbungspunkten wird den Krankenkassen für den freien Einzelvertrag vorgeschlagen. Sowohl Kasse wie Bewerber haben die Möglichkeit, die Unterlagen betreffend die Reihung einzusehen und Einsprüche gegen eine ungerechtfertigte Punktevergabe zu erheben. Die Invertragnahme kann erst bei Einvernehmen zwischen Kammer und Kasse erfolgen.

Reihungskriterienvereinbarung neu - gültig ab 1.7.2018
>> PDF

Kontakt:

Mag. Klaus Mitterdorfer, Tel. 0463/5856-29 oder E-Mail: k.mitterdorfer@aekktn.at

Mag. Claudia Terk, Tel. 0463/5856-32 oder E-Mail: aerzteservice@aekktn.at